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Vor wenigen Tagen wurde die Evaluation der Schulbegleitungen in Hamburg durch die Universität Oldenburg seitens der Schulbehörde freigegeben. Der von mir sehr geschätzte Unternehmensberater und gleichzeitig bildungsinteressierte Twitterer (neuerdings müsste es wohl eher „X“er heißen, klingt aber wirklich komisch…) Tobias Lange, hat mich auf diese Studie aufmerksam gemacht und mich nach meiner Meinung gefragt. Diese möchte ich nun hier an dieser Stelle aus meinem „Blickwinkel“ beschreiben.
Vorab sei dazu kurz angemerkt, dass ich mir sowohl bei der Erschließung der Studie sowie der nachfolgenden Inhalte und Themen als auch bei der Erstellung des Textes von ChatGPT habe helfen lassen. Aus Gründen der vollständigen Transparenz wird der hierzu getätigte Chat am Ende verlinkt.
Individuelle Förderung durch Schulbegleitung
In der heutigen Bildungslandschaft stellt sich immer wieder die Frage, wie Schüler*innen bestmöglich unterstützt und gefördert werden können, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Die oben genannte Studie zur Schulbegleitung in Hamburg gibt wertvolle Einblicke und zeigt, dass individuelle Förderung durch eine Schulbegleitung erheblich zum Bildungserfolg beiträgt.
Sie zeigt zudem, dass individuelle Unterstützung durch Schulbegleiter*innen signifikante Vorteile bietet. Diese reichen von der gezielten Förderung spezifischer Bedürfnisse über die Verbesserung sozialer Kompetenzen bis hin zur Stärkung der Selbstständigkeit und Selbstregulation der Schüler*innen.
“Attestiert wird der Schulbegleitung insbesondere eine Förderung der Teilhabe in Schule und Unterricht sowie eine frühzeitige, inklusive Unterstützung und Begleitung von Schüler*innen.” (S. 157)
Mentor*innenprinzip der dualen Ausbildungsvorbereitung
Ein ähnliches Modell zur individuellen Förderung findet sich im Mentor*innenprinzip der dualen Ausbildungsvorbereitung (AV Dual). Auch hier steht die individuelle Betreuung der Jugendlichen im Vordergrund, wobei Mentor*innen die Lernenden bei der Berufsorientierung und der Suche nach Praktikumsplätzen unterstützen.
Beide Modelle – Schulbegleitung und Mentor*innenprinzip – zeichnen sich durch maßgeschneiderte Unterstützung und die Förderung der Selbstständigkeit aus.
Allerdings unterscheiden sie sich in ihrem Fokus: Während Schulbegleiter*innen pädagogische und pflegerische Unterstützung leisten, konzentrieren sich Mentor*innen auf die berufliche Orientierung und Betreuung im praktischen Umfeld.
Der systemische Ansatz als Schlüssel zum Bildungserfolg
Ein zentraler Aspekt der erfolgreichen individuellen Förderung ist der systemische Ansatz in der Pädagogik. Dieser Ansatz betrachtet das Kind in seinem gesamten sozialen und gesellschaftlichen Kontext und betont die Bedeutung der Wechselwirkungen zwischen dem Kind und seiner Umgebung.
Durch diese ganzheitliche Betrachtung wird die Entwicklung der Schüler*innen umfassend gefördert und ihre individuellen Potenziale besser erkannt und genutzt.
Ein systemischer Ansatz in der Pädagogik basiert auf Prinzipien wie Wertschätzung und Anerkennung jedes Kindes als Teil der Gemeinschaft, der Fokussierung auf Ressourcen und Stärken der Kinder sowie der Förderung sozialer Kompetenzen durch Verantwortungsübernahme innerhalb der Gruppe.
Die aktive Kommunikation zur frühzeitigen Problemerkennung und die Ermutigung der Kinder, Verantwortung für ihr eigenes Lernen zu übernehmen, sind ebenfalls zentrale Bestandteile dieses Ansatzes.
Die Chancen eines solchen systemischen Ansatzes sind vielfältig.
- Zum einen ermöglicht er eine ganzheitliche Förderung, die alle sozialen und gesellschaftlichen Einflüsse auf das Kind berücksichtigt.
- Zum anderen unterstützt er die Ressourcenorientierung, indem er die individuellen Stärken und Potenziale der Schülerinnen fördert.
- Darüber hinaus trägt er zu einer inklusiven Bildung bei, die Chancengleichheit und Teilhabe aller Schüler*innen ermöglicht.
Inklusion mit Hilfe des systemischen Ansatzes gelingt nur unter den richtigen Bedingungen
Damit diese Vorteile jedoch voll ausgeschöpft werden können, müssen bestimmte Gelingensbedingungen erfüllt sein.
- Dazu gehört zunächst die Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen, um qualifizierte Schulbegleiter*innen und Mentor*innen zu rekrutieren und kontinuierlich weiterzubilden.
- Zudem ist eine enge Zusammenarbeit und effektive Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schulbegleiter*innen, Eltern und anderen beteiligten Akteuren essenziell.
Fazit
Die Hamburger Studie zur Schulbegleitung befasst sich mit dem Mentor*innenprinzip in der AV Dual und dem systemischen Ansatze in der Pädagogik.
Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass ein starker Fokus auf die individuelle Begleitung der Lernenden der richtige Weg ist, um besseres Lernen zu ermöglichen.
Durch die Erfüllung der dazu erforderlichen Gelingensbedingungen können die Vorteile dieser Ansätze voll ausgeschöpft werden, was letztlich zu einem inklusiveren und kompetenzorientierten Bildungssystem führt. Dieses System kann allen Schüler*innen gerecht werden und sie optimal auf ihre Zukunft vorbereiten.
Diskussionsanstoß
- Welche positiven oder negativen Erfahrungen hast du in deinem schulischen Umfeld mit individueller Förderung gemacht?
- Wie stehst du zum systemischen Ansatz in der Pädagogik, der die ganzheitliche Entwicklung der Schüler*innen in den Mittelpunkt stellt?
- Welche Herausforderungen siehst du bei der individuellen Betreuung von Lernenden und wie könnten diese überwunden werden?
- Teile deine Meinungen und Anregungen in den Kommentaren!
Inklusion wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt. Ein Maßstab für die Umsetzung ist das Verhältnis Exklusionsquote zu Inklusionsquote. So kann man zum Beispiel sagen, dass Inklusion an Schulen in Bayern so gut wie gar nicht umgesetzt wird. Hingegen ist die Umsetzung in Norddeutschland sehr hoch, insbesondere in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Meine nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Hamburg.
Inklusion muss für die verschiedenen Schulformen (Grundschule, Stadtteilschule, Gymnasien, Sonderschulen und Berufsschulen) separat betrachtet werden. Sonderschulen sind außen vor, da hier nur schwere Fälle von Behinderung beschult werden. Es findet also hier keine Inklusion statt. Diese Schulform ist die Exklusion, wenn Inklusion an anderen Schulen nicht möglich ist. Oftmals wünschen sich Erziehungsberechtigte oder die betroffene Person selbst auch keine Inklusion, sondern gezielt eine Sonderschule. Auch Gymnasien sind keine Orte inklusiver Beschulung. Hier befinden sich nur Schüler*innen mit einem sehr hohen Leistungsniveau. Unter diesen auch Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf (Spfb); jedoch nur mit solcher Symptomatik, die das Leistungsniveau nicht beeinträchtigt. Dadurch befinden sich nur sehr wenige Schüler*innen mit leichten Formen von Spfb an Gymnasien. Hieraus resultiert das Problem, dass Gymnasien oftmals keine Sonderpädagogen finden, weil sie, aufgrund so weniger Schüler*innen mit Spfb, nur so geringe Stunden-Kontingente hierfür haben, dass dieses für die entsprechenden Fachlehrkräfte als Bewerbungsorte nicht relevant werden. Ähnlich ist die Situation an Berufsschulen, da auch hier die Schüler*innen bereits auf ein bestimmtes Leistungsniveau aussortiert sind.
Inklusion findet damit vor allem an Grundschulen und Stadtteilschulen statt. Hier befinden sich Schüler*innen jeder Befähigungsstufe zusammen. Welche, die später einen ESA schaffen, welche, die einen MSA schaffen, welche, die das Abitur machen werden, und auch diejenigen, die gar keinen Abschluss schaffen werden.
Die Aufgabe der Inklusion ist dabei die gleichzeitige Beschulung dieser Schüler*innen in Klassenverbänden auf dem jeweils individuellen Leistungsniveau der einzelnen Schüler*innen. Diese Form der Beschulung kann regelmäßig nicht durch eine einzige Lehrkraft im Frontalunterricht erbracht werden. Das klassische Model ist für diese Umsetzung untauglich. Es bedarf verschiedener Maßnahmen, wobei die Schulbegleitung nur eine von vielen Möglichkeiten darstellt. Jedoch kommt der Schulbegleitung eine sehr zentrale Rolle zu. Für jede Beschulung gilt zuvorderst, dass die Inhalte der Bildungspläne nur dann vermittelt werden können, wenn ein Klassenverband angemessen befriedet ist, um Unterricht durchführen zu können. Regelmäßig haben Schüler*innen mit Spfb so schwere Symptomatiken, dass diese ohne eine eins zu eins Betreuung nicht für eine Beschulung angemessen diszipliniert werden können. Sie halten dabei nicht nur sich selbst vom Lernen ab, sondern die ganze Klasse oder binden eine Lehrkraft vollkommen. Aus diesem Grund muss sodann eine Schulbegleitung installiert werden, um Unterricht in einem solchen Klassenverband überhaupt erst zu ermöglichen. Somit hat die Schulbegleitung eine sehr wichtige Rolle und darf nicht unterschätzt werden. Sie ist ab einer gewissen schwere von Symptomatik einzelner Kinder unabdingbar, damit Inklusion überhaupt funktioniert.
Die Rolle der Schulbegleitungen ist dabei nicht die der Lehrkräfte. Sie erteilen nicht Unterricht noch helfen sie fachlich. Die Aufgabe der Schulbegleitungen liegt primär darin, Schüler*innen mit Spfb konzentriert auf den Unterricht und davon abzuhalten, den Klassenverband zu stören. Sie tragen also zuvorderst zur Konfliktprävention und Befriedung während der Beschulung einer Klasse bei. Ihnen kommt also eine wesentliche Rolle für ein angemessenes Unterrichtsklima bei. Schulbegleitungen betreuen die Schüler*innen auch in Pausen, sorgen dafür, dass diese zum Mittagessen gehen etc. Hierüber hinaus gibt es qualifizierte Schulbegleitungen, denen weitere Rollen beikommen. Diesen können Medikamentengabe, Toilettengänge, Wickeln oder andere Aufgaben sein.
Neben der Schulbegleitung gibt es Doppelbesetzungen und Sonderpädagogen, die den inklusiven Unterricht zusätzlich fördern. Ziel ist dabei, den Unterricht mit so wenig Erwachsenen im Raum wie möglich erfolgreich zu gestalten. Aus diesem Grund sind Poolmodelle in der Schulbegleitung sehr wichtig. Sie bieten Flexibilität in beide Richtungen. Schulbegleitungen können nach Bedarf eingesetzt werden. Zum einen dort, wo sie zwingend erforderlich sind. Zum anderen aber auch dort abgezogen werden, wo durch andere Gegebenheiten sie gegenwärtig nicht gebraucht werden. Ein derartiger Pool-Einsatz widerspricht nicht grundsätzlich dem Ziel einer Bindung zwischen Schulbegleitung und Schüler*in bzw. dem Ansatz einer persönlichen Assistenz. Dieser ist grundsätzlich gegeben und wird durch Poollösungen nicht negiert. Es muss aber auch jedermann klar sein, dass auch Schulbegleitungen mal vertreten werden müssen und eine hundertprozentige persönliche Assistenz nicht erwartet werden kann. Dieses gilt ja auch für Lehrkräfte, die bei Krankheit, Ausfall oder Abwesenheit vertreten werden.
Lieber Tobias,
vielen Dank für deine Gedanken zum blog-Beitrag sowie deine Erläuterungen und Ergänzungen 👍
LG 😉
medienrocker